Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 03.06.13

1. Geltungsbereich

Zu nachstehenden Bedingungen verkaufen und liefern wir. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden.

2. Preise

Die Preise in unseren Angeboten sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Für den Fall einer wesentlichen Änderung der den Preis bestimmenden Faktoren vor Versandbereitschaft, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern. Die Preise verstehen sich stets ab Werk, ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackungsspesen, Kisten oder Kartons und werden erst durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich. Es kommt der am Tag der Lieferung gültige Preis zur Anwendung. Den Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind, soweit keine Vorauszahlung vereinbart ist, innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder Meldung der Versandbereitschaft in bar oder im Überweisungswege, ohne jeden Abzug, frei unserer Zahlstelle zu bezahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Der Besteller kommt mit Fälligkeit unserer Ansprüche auch ohne Mahnung in Verzug. Unter Vorbehalt anderer Rechte berechnen wir als Verzugszinsen p.a. 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank. Aufrechnungen und Zurückbehaltung von Zahlungen sind nur bei von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannten Ansprüchen des Auftraggebers möglich.
Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Bestellers oder der für seine Verpflichtung evtl. mithaftenden Personen zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. In solchen Fällen sind wir außerdem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen volle Vorauszahlung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern. Unter den gleichen Voraussetzungen sind wir jederzeit berechtigt, das Lager des Auftraggebers zu besichtigen, unsere Eigentumsvorbehaltsware gegen Anrechnung des Verwertungsbetrages heraus zu verlangen und in einer uns als geeignet erscheinenden Form auf Kosten des Bestellers sicherzustellen sowie die Weiterveräußerung unserer Eigentumsvorbehaltsware zu untersagen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt, gemäß § 449 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware, gemäß § 950 BGB, im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Eine etwaige Bearbeitung oder Verarbeitung unserer Eigentumsvorbehaltsware nimmt der Auftraggeber für uns vor, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Verarbeitet der Auftraggeber Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns das Miteigentum an den neuen Erzeugnissen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Be- oder Verarbeitung zu. Durch die Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen etwa entstehenden Eigentums- oder Miteigentumsanteile überträgt der Auftraggeber im Wert unserer Vorbehaltsware schon jetzt auf uns. Der Auftraggeber verwahrt die neuen Sachen oder den neuen Bestand für uns mit kaufmännischer Sorgfalt und gibt uns auf Wunsch jederzeit über Bestand und Zustand unserer bei ihm befindlichen Sachen Auskunft.
Der Auftraggeber darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Die Verpfändung, die Sicherheitsübereignung oder andere unsere Rechte gefährdenden Verfügungen sind ihm untersagt.
Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen, die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt uns der Auftraggeber mit allen Nebenrechnungen schon jetzt zu unserer Sicherung in Höhe des Wertes der weiterveräußerten Ware oder des Verkaufserlöses ab, wenn dieser den Warenwert nicht erreicht. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die abgetretenen Forderungen seinen Abnehmern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.
Ist er im Verzug, so hat er die auf die abgetretenen Forderungen eingehenden Beträge sofort an uns abzuführen. Unsere übrigen Ansprüche aus Verzug des Auftraggebers werden dadurch nicht berührt.
Von einer Pfändung und jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Auftraggeber unverzüglich unter Übergabe der für die Invention notwendigen Unterlagen benachrichtigen.
Übersteigt der Wert unserer Sicherungen die Summe unserer Forderungen gegen den Auftraggeber um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe der Sicherungen verpflichtet.
Der Auftraggeber hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.

5. Lieferfrist

Die im Angebot genannte Lieferfrist ist freibleibend. Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten. Sie ist jedoch unverbindlich. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Umstände bei uns oder einem unserer Zulieferanten gibt uns das Recht, ohne Schadensersatzgewährung oder Nachlieferungsverpflichtungen vom Vertag zurückzutreten bzw. einen neuen Liefertermin festzusetzen. Die Geltendmachung entgangenen Gewinns oder mittelbaren Schadens durch den Besteller ist ausgeschlossen.

6. Gefahrübergang

Mit Übergabe der Ware an die den Transport durchführende Person, geht jede Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn der Versendungsort nicht gleich Erfüllungsort ist. Wird die Ware von uns zurückgenommen, aus Gründen die von uns nicht zu vertreten sind, so trägt der Auftraggeber jede Gefahr bis zum Eingang bei uns.

7. Abnahme und Gewährleistungen

Der Besteller hat die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ankunft auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 24 Stunden ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung, jedoch maximal vier Wochen ab Lieferung. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
Von uns zu vertretende Fehler, die unter normalen Verhältnissen bei sachgemäßer Behandlung der Ware aufgetreten sind und zur Störung geführt haben, beseitigen wir nach unserer Wahl durch Instandsetzung oder Umtausch der mangelhaften Teile so rasch, wie es uns möglich ist. Wir vertreten jedoch nur solche Fehler, die nachweislich auf Materialmängel oder unsachgemäße Arbeit zurückzuführen sind. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Weitere Ansprüche, die aus Fehlern hergeleitet werden, wie z.B. Ansprüche auf Ersatz mittelbaren Schadens, sind uns gegenüber ausgeschlossen. Ebenso haften wir nicht für unrichtige, unvollständige oder ungenaue Angaben in der Bestellung, insbesondere auch nicht, soweit sie sich auf die Beschaffenheit und Funktion der Lieferware beziehen, selbst wenn über die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit dieser Angaben zwischen Besteller und uns verhandelt worden ist. Eine Hemmung oder Unterbrechung der Mängelgewährsfrist findet in keinem Falle statt.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

8. Rücksendungen

Eine Rücknahme der Ware ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

9. Urheberrecht

Formen und sonstige Fertigungseinrichtungen bleiben unser Eigentum, ungeachtet des dafür vom Besteller zu tragenden Kostenanteils. Zeichnungen, Muster; Entwürfe und ähnliche Unterlagen, die den Angebots- oder Liefergegenstand betreffen, bleiben unser Eigentum. Der Auftraggeber darf sie ohne unsere Genehmigung nicht anderweitig benutzen und auch nicht Dritten zur Kenntnis bringen. Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung eingesandter Zeichnungen, Modelle oder sonstiger Unterlagen haftet der Auftraggeber. Für Verletzungen von fremden Schutzrechten bei Fertigung und Lieferung von Erzeugnissen nach Angaben des Auftraggebers trägt dieser die alleinige Verantwortung und ist uns für etwaige Regressansprüche haftbar. Zur Nachprüfung der Urheber- und Schutzrechte sind wir nicht verpflichtet.

10. Gültigkeit

Soweit einzelne Bestimmungen vorstehender Bedingungen für Lieferung und Zahlung ungültig und rechtsunwirksam sein sollten, sind sie sinngemäß zu ersetzen oder auszulegen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges, Daten

Für alle von uns getätigten Geschäfte gilt Dresden als Erfüllungsort und als Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Abkommen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden Daten über Kunden und Lieferanten gespeichert und verarbeitet.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder infolge Änderung der Gesetzgebung oder durch höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksam werden oder weisen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lücken auf, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, wenn die Angelegenheit bedacht worden wäre.