{"id":18,"date":"2013-07-30T10:29:07","date_gmt":"2013-07-30T08:29:07","guid":{"rendered":"http:\/\/lisunenergy.de\/wordpress\/?page_id=18"},"modified":"2014-05-06T22:29:48","modified_gmt":"2014-05-06T20:29:48","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lisunenergy.de\/?page_id=18","title":{"rendered":"AGB&#8217;s"},"content":{"rendered":"<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen, Stand 03.06.13<\/h2>\n<h3>1. Geltungsbereich<\/h3>\n<p>Zu nachstehenden Bedingungen verkaufen und liefern wir. Abweichende Regelungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von uns best\u00e4tigt wurden.<\/p>\n<h3>2. Preise<\/h3>\n<p>Die Preise in unseren Angeboten sind freibleibend und f\u00fcr Nachbestellungen unverbindlich. F\u00fcr den Fall einer wesentlichen \u00c4nderung der den Preis bestimmenden Faktoren vor Versandbereitschaft, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu \u00e4ndern. Die Preise verstehen sich stets ab Werk, ausschlie\u00dflich Umsatzsteuer, Verpackungsspesen, Kisten oder Kartons und werden erst durch unsere Auftragsbest\u00e4tigung verbindlich. Es kommt der am Tag der Lieferung g\u00fcltige Preis zur Anwendung. Den Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen.<\/p>\n<h3>3. Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<p>Alle Rechnungen sind, soweit keine Vorauszahlung vereinbart ist, innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder Meldung der Versandbereitschaft in bar oder im \u00dcberweisungswege, ohne jeden Abzug, frei unserer Zahlstelle zu bezahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Der Besteller kommt mit F\u00e4lligkeit unserer Anspr\u00fcche auch ohne Mahnung in Verzug. Unter Vorbehalt anderer Rechte berechnen wir als Verzugszinsen p.a. 8 % \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank. Aufrechnungen und Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen sind nur bei von uns ausdr\u00fccklich und schriftlich anerkannten Anspr\u00fcchen des Auftraggebers m\u00f6glich.<br \/>\nNichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umst\u00e4nde, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und die die Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers oder der f\u00fcr seine Verpflichtung evtl. mithaftenden Personen zu mindern geeignet sind, haben die sofortige F\u00e4lligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. In solchen F\u00e4llen sind wir au\u00dferdem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen volle Vorauszahlung zu verlangen, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadenersatz zu fordern. Unter den gleichen Voraussetzungen sind wir jederzeit berechtigt, das Lager des Auftraggebers zu besichtigen, unsere Eigentumsvorbehaltsware gegen Anrechnung des Verwertungsbetrages heraus zu verlangen und in einer uns als geeignet erscheinenden Form auf Kosten des Bestellers sicherzustellen sowie die Weiterver\u00e4u\u00dferung unserer Eigentumsvorbehaltsware zu untersagen.<\/p>\n<h3>4. Eigentumsvorbehalt<\/h3>\n<p>Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt, gem\u00e4\u00df \u00a7 449 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung s\u00e4mtlicher, auch der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen den K\u00e4ufer aus der Gesch\u00e4ftsverbindung Eigentum des Verk\u00e4ufers. Ein Eigentumserwerb des K\u00e4ufers an der Vorbehaltsware, gem\u00e4\u00df \u00a7 950 BGB, im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Eine etwaige Bearbeitung oder Verarbeitung unserer Eigentumsvorbehaltsware nimmt der Auftraggeber f\u00fcr uns vor, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Verarbeitet der Auftraggeber Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns das Miteigentum an den neuen Erzeugnissen im Verh\u00e4ltnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Be- oder Verarbeitung zu. Durch die Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen etwa entstehenden Eigentums- oder Miteigentumsanteile \u00fcbertr\u00e4gt der Auftraggeber im Wert unserer Vorbehaltsware schon jetzt auf uns. Der Auftraggeber verwahrt die neuen Sachen oder den neuen Bestand f\u00fcr uns mit kaufm\u00e4nnischer Sorgfalt und gibt uns auf Wunsch jederzeit \u00fcber Bestand und Zustand unserer bei ihm befindlichen Sachen Auskunft.<br \/>\nDer Auftraggeber darf unser Eigentum nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr ver\u00e4u\u00dfern. Die Verpf\u00e4ndung, die Sicherheits\u00fcbereignung oder andere unsere Rechte gef\u00e4hrdenden Verf\u00fcgungen sind ihm untersagt.<br \/>\nDie ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung oder einem sonstigen, die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt uns der Auftraggeber mit allen Nebenrechnungen schon jetzt zu unserer Sicherung in H\u00f6he des Wertes der weiterver\u00e4u\u00dferten Ware oder des Verkaufserl\u00f6ses ab, wenn dieser den Warenwert nicht erreicht. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die abgetretenen Forderungen seinen Abnehmern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zu geben. Solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er erm\u00e4chtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.<br \/>\nIst er im Verzug, so hat er die auf die abgetretenen Forderungen eingehenden Betr\u00e4ge sofort an uns abzuf\u00fchren. Unsere \u00fcbrigen Anspr\u00fcche aus Verzug des Auftraggebers werden dadurch nicht ber\u00fchrt.<br \/>\nVon einer Pf\u00e4ndung und jeder anderen Beeintr\u00e4chtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Auftraggeber unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr die Invention notwendigen Unterlagen benachrichtigen.<br \/>\n\u00dcbersteigt der Wert unserer Sicherungen die Summe unserer Forderungen gegen den Auftraggeber um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe der Sicherungen verpflichtet.<br \/>\nDer Auftraggeber hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Anspr\u00fcche gegen die Versicherung aus einem Schadensfall werden bereits jetzt in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.<\/p>\n<h3>5. Lieferfrist<\/h3>\n<p>Die im Angebot genannte Lieferfrist ist freibleibend. Die in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebene Lieferzeit wird nach M\u00f6glichkeit eingehalten. Sie ist jedoch unverbindlich. H\u00f6here Gewalt oder andere unvorhergesehene Umst\u00e4nde bei uns oder einem unserer Zulieferanten gibt uns das Recht, ohne Schadensersatzgew\u00e4hrung oder Nachlieferungsverpflichtungen vom Vertag zur\u00fcckzutreten bzw. einen neuen Liefertermin festzusetzen. Die Geltendmachung entgangenen Gewinns oder mittelbaren Schadens durch den Besteller ist ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>6. Gefahr\u00fcbergang<\/h3>\n<p>Mit \u00dcbergabe der Ware an die den Transport durchf\u00fchrende Person, geht jede Gefahr auf den Besteller \u00fcber. Dies gilt auch, wenn der Versendungsort nicht gleich Erf\u00fcllungsort ist. Wird die Ware von uns zur\u00fcckgenommen, aus Gr\u00fcnden die von uns nicht zu vertreten sind, so tr\u00e4gt der Auftraggeber jede Gefahr bis zum Eingang bei uns.<\/p>\n<h3>7. Abnahme und Gew\u00e4hrleistungen<\/h3>\n<p>Der Besteller hat die gelieferten Gegenst\u00e4nde unverz\u00fcglich nach Ankunft auf M\u00e4ngel zu untersuchen. Offensichtliche M\u00e4ngel sind innerhalb einer Frist von 24 Stunden ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte M\u00e4ngel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung, jedoch maximal vier Wochen ab Lieferung. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gew\u00e4hrleistungsanspruches ausgeschlossen.<br \/>\nVon uns zu vertretende Fehler, die unter normalen Verh\u00e4ltnissen bei sachgem\u00e4\u00dfer Behandlung der Ware aufgetreten sind und zur St\u00f6rung gef\u00fchrt haben, beseitigen wir nach unserer Wahl durch Instandsetzung oder Umtausch der mangelhaften Teile so rasch, wie es uns m\u00f6glich ist. Wir vertreten jedoch nur solche Fehler, die nachweislich auf Materialm\u00e4ngel oder unsachgem\u00e4\u00dfe Arbeit zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. M\u00e4ngel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Weitere Anspr\u00fcche, die aus Fehlern hergeleitet werden, wie z.B. Anspr\u00fcche auf Ersatz mittelbaren Schadens, sind uns gegen\u00fcber ausgeschlossen. Ebenso haften wir nicht f\u00fcr unrichtige, unvollst\u00e4ndige oder ungenaue Angaben in der Bestellung, insbesondere auch nicht, soweit sie sich auf die Beschaffenheit und Funktion der Lieferware beziehen, selbst wenn \u00fcber die Notwendigkeit oder Zweckm\u00e4\u00dfigkeit dieser Angaben zwischen Besteller und uns verhandelt worden ist. Eine Hemmung oder Unterbrechung der M\u00e4ngelgew\u00e4hrsfrist findet in keinem Falle statt.<br \/>\nMehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge k\u00f6nnen nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.<\/p>\n<h3>8. R\u00fccksendungen<\/h3>\n<p>Eine R\u00fccknahme der Ware ist nur nach vorheriger Vereinbarung m\u00f6glich.<\/p>\n<h3>9. Urheberrecht<\/h3>\n<p>Formen und sonstige Fertigungseinrichtungen bleiben unser Eigentum, ungeachtet des daf\u00fcr vom Besteller zu tragenden Kostenanteils. Zeichnungen, Muster; Entw\u00fcrfe und \u00e4hnliche Unterlagen, die den Angebots- oder Liefergegenstand betreffen, bleiben unser Eigentum. Der Auftraggeber darf sie ohne unsere Genehmigung nicht anderweitig benutzen und auch nicht Dritten zur Kenntnis bringen. F\u00fcr die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Benutzung eingesandter Zeichnungen, Modelle oder sonstiger Unterlagen haftet der Auftraggeber. F\u00fcr Verletzungen von fremden Schutzrechten bei Fertigung und Lieferung von Erzeugnissen nach Angaben des Auftraggebers tr\u00e4gt dieser die alleinige Verantwortung und ist uns f\u00fcr etwaige Regressanspr\u00fcche haftbar. Zur Nachpr\u00fcfung der Urheber- und Schutzrechte sind wir nicht verpflichtet.<\/p>\n<h3>10. G\u00fcltigkeit<\/h3>\n<p>Soweit einzelne Bestimmungen vorstehender Bedingungen f\u00fcr Lieferung und Zahlung ung\u00fcltig und rechtsunwirksam sein sollten, sind sie sinngem\u00e4\u00df zu ersetzen oder auszulegen. Die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<h3>11. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges, Daten<\/h3>\n<p>F\u00fcr alle von uns get\u00e4tigten Gesch\u00e4fte gilt Dresden als Erf\u00fcllungsort und als Gerichtsstand. Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Abkommen \u00fcber den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.<br \/>\nIm Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehungen werden Daten \u00fcber Kunden und Lieferanten gespeichert und verarbeitet.<\/p>\n<h3>12. Salvatorische Klausel<\/h3>\n<p>Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder infolge \u00c4nderung der Gesetzgebung oder durch h\u00f6chstrichterlicher Rechtsprechung unwirksam werden oder weisen die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen L\u00fccken auf, gelten die \u00fcbrigen Bestimmungen weiter. F\u00fcr diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Ber\u00fccksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung m\u00f6glichst nahe kommt. Im Falle einer L\u00fccke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vereinbart worden w\u00e4re, wenn die Angelegenheit bedacht worden w\u00e4re.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen, Stand 03.06.13 1. Geltungsbereich Zu nachstehenden Bedingungen verkaufen und liefern wir. Abweichende Regelungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von uns best\u00e4tigt wurden. 2. Preise Die Preise in unseren Angeboten sind freibleibend und f\u00fcr Nachbestellungen unverbindlich. 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